- Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für eine Behandlungsserie aus.
- Auf der Verordnung stehen die Anzahl, die Frequenz und die Art der Therapie. Z.B. 10 x Krankengymnastik 2x wöchentlich.
- Das Rezept muß innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden.
Behandlungszeiten
- Die Krankenkassen sehen für eine krankengymnastische Behandlung 15 bis 25 Min. und für neurophysiologische Therapien 25 bis 30 Min. vor. Die Behandlungszeit beinhaltet die Befundaufnahme, die Therapie, das Schreiben eines Therapieberichtes, Terminabsprachen sowie das An u. Auskleiden.
- Wir nehmen uns in der Regel 25 Min. Zeit für Sie.
- Sollte Ihnen diese für Sie von Ihrer Kasse vorgesehene Zeit nicht ausreichen, können sie jederzeit die Behandlung auf Selbstzahlerbasis verlängern.
Der Wert Ihrer Zeit
- Bitte kommen Sie einige Minuten vor dem Behandlungsbegin, damit Sie genügend Zeit haben, sich auf die Therapie einzustellen und ggfls. noch Terminänderungen und Absprachen vorzunehmen.
- Sollten sie einmal verhindert sein und können nicht kommen, teilen Sie es uns bitte rechtzeitig mit. Somit ist es uns möglich akute Schmerzpatienten einzubestellen.
- Nicht rechtzeitig (24 Std. vorher) abgesagte Termine müssen wir Ihnen dann privat berechen.
Patientennewssystem vom Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V.
https://www.ifk.de/verband/mitglieder-service/ifk-medien/newssystem-patienteninfos-fuer-ihr-internet/